Verein

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins für Sport und Gesundheit
Ahrensburg von 1964 e.V. (VSG-Ahrensburg)

Stand 13.3.2019

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung der VSG-Ahrensburg.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Diese Beitragsordnung kann nur von dem obersten Organ des Vereins, der Mitgliederversammlung, geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und der Umlagen. Der Vorstand legt die Beträge fest und stellt sie der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vor. Andere Gebühren legt der Vorstand fest.
  2. Die festgesetzten und beschlossenen Beträge werden ab 1. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Termin festlegen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Spartenbeitrag für die aktiven Mitglieder zusammen. Passive Mitglieder zahlen keine Spartenbeiträge.

§ 3 Grundbeiträge

BeitragsklasseStatusMonatsbeitrag
01 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre 4,00 Euro
02 Erwachsene ab 18 Jahre 7,50 Euro
03 Azubis, Studenten (18-26J) 4,00 Euro
04 Fördernde Mitglieder ab 4,00 Euro
05 usw.  
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 10,00 Euro. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung entfällt die Aufnahmegebühr.
  1. Ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse 03 muss beantragt und der Grund mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die entsprechende Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  2. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen.
  3. Bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 03 ist der Status durch aktuelle Belege unaufgefordert spätestens alle 2 Jahre erneut nachzuweisen. Sonst erfolgt automatisch eine Umstufung in eine nicht ermäßigte Beitragsklasse.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportunfallversicherung, die über die Mitgliedschaft der VSG-Ahrensburg im Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. besteht.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch die vom Mitglied erteilte Einzugsermächtigung zum 1. Februar jeden Jahres durch den Verein per Bank eingezogen. Besondere Einzugswünsche werden mit einer Gebühr von 5 Euro pro zusätzlichen Einzugstermin belastet.
    Zusatzkosten wegen Nichteinlösung, Mahngebühren oder andere Beitragseinholungskosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Auch diese Kosten werden nach vorheriger Benachrichtigung des Mitglieds per Bank eingezogen
    Für Mahnungen werden derzeit Gebühren in Höhe von 3 Euro pro Mahnung erhoben.
  6. Abteilungen (Sparten) können auf Beschluss der Abteilungsleitung und des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Hierüber sind Mitglieder bei Eintritt in die entsprechende Abteilung vorab zu informieren.

§ 4 Spartenbeiträge

SparteMonatsbeitrag
Tischtennis 2,50 Euro
Hallengymnastik 2,50 Euro
Schwimmen 5,00 Euro
  1. Wechselt ein Mitglied die Sparte oder betreibt es zusätzlich eine weitere Sportart bzw. gibt diese auf, ist dies vom Mitglied dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
  2. Für zusätzliche Sportangebote wie besondere Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw. können gesonderte Gebühren erhoben werden. Sie werden vom Vorstand vorab festgelegt.
  3. Alle Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebungen sowie die damit verbundene Mitgliederverwaltung werden unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausgeführt.

§ 5 Vereinsaustritt

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend der gültigen Satzung möglich.

§ 6 Vereinskonto

Bank: Sparkasse Holstein
IBAN: DE42 2135 2240 0186 0770 20
BIC: NOLADE21HOL

Diese Beitragsordnung wurde am 13.3. 2019 von der Mitgliederversammlung beschlossen und ersetzt alle bisherigen Fassungen.

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