Verordnung

Wir bieten orthopädischen Rehasport an.

Eine Verordnung für Rehabilitationssport bekommen Sie bei Ihrem Orthopäden oder Hausarzt bei entsprechender Indikation.

Mögliche Indikationen:

  • Zustand nach künstlichem Gelenkersatz
  • Wirbelsäulen-/ Haltungsschäden
  • Amputationen/ Gliedmaßenschäden
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Osteoporose
  • Morbus Bechterew
  • Schäden an Stütz- und Bewegungsapparat
  • Sonstige orthopädische Schäden
  • Neurologische Erkrankungen wie z.B. Multiple Sklerose
  • Adipositas
  • Geistige Behinderungen
  • Mehrfachbehinderungen

Die Verordnung reichen Sie bei Ihrem Kostenträger zur Genehmigung ein. Das ist in der Regel Ihre Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt hat, haben Sie die Möglichkeit 50 Sporteinheiten in 18 Monaten zu absolvieren.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Sport und Training als sogenannte “Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation” unterstützen.
Dieser Leistungsanspruch des Patienten ist im § 44 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX gesetzlich verankert.

Wenn Sie Ihre Genehmigung haben nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Vorsitzenden auf (siehe Kontakt)

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